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   VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13   

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https://dejure.org/2015,4565
VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13 (https://dejure.org/2015,4565)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.02.2015 - 13 K 186.13 (https://dejure.org/2015,4565)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 13 K 186.13 (https://dejure.org/2015,4565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Informationelle Selbstbestimmung - Weitergabe von Daten aus dem Liegenschaftskataster

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Datenweitergabe aus Liegenschaftskataster

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümerangaben dürfen an Grundstücksmakler weitergegeben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Liegenschaftskataster: Auskunft nur bei berechtigtem Interesse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Übermittlung von Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Liegenschaftskataster: Auskunft nur bei berechtigtem Interesse

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Zum Liegenschaftskataster: Auskunft nur bei berechtigtem Interesse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Liegenschaftskataster: Auskunft nur bei berechtigtem Interesse

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Liegenschaftskataster-Auskunft nur bei berechtigtem Interesse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auskunft aus Liegenschaftskataster nur bei berechtigtem Interesse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Liegenschaftskataster darf nur bei berechtigtem Interesse Auskunft erteilen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Behörde darf keine Daten von Grundstückseigentümern an Immobilien-Unternehmen herausgeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auskünfte aus Liegenschaftskastaster dürfen nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden - Auskunftserteilung ohne berechtigtes Interesse stellt nicht gerechtfertigten Eingriff in Grundrecht in informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen dar

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Sie können darüber hinaus mit anderen Datensammlungen zusammengefügt werden, wodurch vielfältige Nutzungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten entstehen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).

    Dadurch können weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch anschließende Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit nach sich ziehen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Sie können darüber hinaus mit anderen Datensammlungen zusammengefügt werden, wodurch vielfältige Nutzungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten entstehen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).

    Dadurch können weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch anschließende Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit nach sich ziehen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13
    Der mit solchen technischen Möglichkeiten einhergehenden gesteigerten Gefährdungslage entspricht der hierauf bezogene Grundrechtsschutz (BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 -, Rn. 62 - 64 - NJW 2008, 1505 m.w.N.).

    Der Einzelne muss jedoch nur Beschränkungen hinnehmen, die auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen; die Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung muss ihrerseits verhältnismäßig sein (BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, Rn 75 - NJW 2008, 1505 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13
    Zwar kann der Kläger die Unterlassung der einen Realakt darstellenden Übermittlung der Eigentümerangaben und des darin liegenden Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch auf der Grundlage des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs mithilfe einer Unterlassungsklage verfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 7.13 - Rn. 20 - juris).

    Insofern gibt es unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung keine schlechthin, also ungeachtet des Verwendungszwecks, belanglose personenbezogene Daten mehr (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 7.13 - Rn. 25 - juris).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Dadurch können weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch anschließende Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit nach sich ziehen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Dadurch können weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch anschließende Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit nach sich ziehen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13
    Hierauf kann sich der im Grundbuch Eingetragene auch einstellen (BVerfG, Beschluss vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91, juris, Rn. 25).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2015 - 13 K 186.13
    Gegenstand der Feststellungsklage kann auch ein vergangenes Rechtsverhältnis seien (BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2.95 - Rn. 16 - juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 02.04.2019 - 7 K 1062/16

    Anspruch auf Bereitstellung von personenbezogenen Geobasisinformationen

    In Anlehnung an das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 26. Februar 2015 (VG 13 K 186.13) sei er zur Entscheidung gekommen, dass bei der umfassenden Bitte um Auskunftserteilung das bloße Kaufinteresse nicht das berechtigte Interesse belegen könne.

    Vielmehr gilt dies nur dann, wenn die Behörde die Ablehnung mit bewusster und deutlich geäußerter Formenwahl durch Verwaltungsakt getroffen hat, zumal ansonsten die Parallelität von positiver und negativer Entscheidung verlassen würde (vgl. hierzu Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, § 42 Rn. 156; zur Übermittlung von Eigentümerdaten des Liegenschaftskatasters als Realakt vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2015 - VG 13 K 186.13 -, juris Rn. 18).

    Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich, dass der Gesetzgeber - anders als für § 17 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 Vermessungsgesetz Berlin (VermGBln) in der bis zum 24. März 2016 geltenden Fassung angenommen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2015 - 13 K 186.13 -, a. a. O. Rn. 21, 23 f. m. w. N.) die Übermittlung personenbezogener Grundstückangaben von Anfang an nicht uneingeschränkt ermöglichen wollte.

  • VG Hannover, 01.11.2022 - 12 A 4356/20

    Berechtigtes Interesse; Liegenschaftskataster; Anspruch auf Bereitstellung von

    Bei der begehrten Bereitstellung von Eigentumsangaben aus dem Liegenschaftskataster innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Beklagten handelt es sich mangels eigenständigem Regelungsgehalt um einen Realakt (VG Hannover, Urt. v. 25.11.2014 - 4 A 6492/13 -, n.v., UA S. 4; VG Berlin, Urt. v. 26.2.2015 - 13 K 186.13 -, juris Rn. 18; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 2.4.2019 - 7 K 1062/16 -, juris Rn. 30).

    Das Interesse an Eigentumsangaben kann auch dann berechtigt sein, wenn die Eigentumsangaben erst zur Anbahnung solcher Verhandlungen bzw. vorgelagert zur Klärung der Verkaufsbereitschaft des jeweiligen Eigentümers benötigt werden (VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 2.4.2019 - 7 K 1062/16 -, juris Rn. 40; VG Würzburg, Urt. v. 26.2.2020 - W 6 K 19.411 -, juris Rn. 41 f.; VG Berlin, Urt. v. 26.2.2015 - 13 K 186.13 -, juris Rn. 21; VG Hannover, Urt. v. 25.11.2014 - 4 A 6492/13 -, n.v., UA S. 5; VG Dresden, Urt. v. 6.11.2019 - 4 K 5232/17, n.v., UA S. 5; im Ergebnis auch Gomille, a.a.O., § 5 Erl.

    Eine Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wie das Verwaltungsgericht Berlin sie im Falle der Übermittlung einer großen Anzahl personenbezogener Daten von Eigentümern aufgrund elektronischer Verknüpfungsmöglichkeiten gesehen hat (vgl. VG Berlin, Urt. v. 26.2.2015 - 13 K 186.13 -, juris Rn. 27), ist bei einer Übermittlung von Daten zu herrenlosen Grundstücken naturgemäß nicht zu befürchten (dazu noch unter b)).

    Letztlich stehen die Anforderungen an die Darlegung des berechtigten Interesses im Verhältnis zu den angeforderten Daten, weil die Behörde eine missbräuchliche Nutzung der Daten ausschließen (vgl. zu § 12 Abs. 1 GBO KG Berlin, Beschl. v. 20.1.2004 - 1 W 294/03 -, juris Rn. 3) und daher die Missbrauchsgefahr in ihre Entscheidung einstellen muss (vgl. VG Berlin, Urt. v. 26.2.2015 - 13 K 186.13 -, juris Rn. 26 f.).

    Als schutzwürdiges Interesse Betroffener ist auch das allgemeine Persönlichkeitsgrundrecht zu berücksichtigen (Haßler, LKV 2020, 440 (442); vgl. VG Berlin, Urt. v. 26.2.2015 - 13 K 186.13 -, juris Rn. 24).

  • VG Würzburg, 26.02.2020 - W 6 K 19.411

    Anspruch auf Auskunft über Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster

    1.1 Die von der Klägerin beantragte behördliche Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Liegenschaftskataster stellt mangels eigenständigen Regelungsgehalts einen Realakt dar (Simmerding/Püschel, Bayerisches Abmarkungsrecht, 3. Auflage 2010, S. 296; ebenso zu landesrechtlichen katastermäßigen Auskunftsansprüchen VG Frankfurt (Oder), U.v. 2.4.2019 - 7 K 1062/16 - juris Rn. 30; VG Berlin, U.v. 26.2.2015 - 13 K 186.13 - juris Rn. 18).
  • VG Minden, 27.09.2022 - 3 K 5097/21
    vgl. zum jeweiligen Landesrecht: VG Würzburg, Urteil vom 26.02.2020 - W 6 K 19.411 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 04.11.2019 - 6 K 460/16.WI -, juris, Rn. 47; VG Berlin, Urteil vom 26.02.2015 - 13 K 186.13 -, juris, Rn. 26; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 02.04.2019 - 7 K 1062/16 -, juris, Rn. 39; a. A. bei bloß einseitigem Kaufinteresse: Mattiseck/Seidel/Heitmann, VermKatG NRW, 5. Aufl. 2020, S. 89.
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